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Zunächst ist Jobsharing angedacht, wobei verschiedene Beteiligungsmodelle denkbar sind. Längerfristig ist die Praxisübernahme möglich bzw. bei Erhalt eines 2. Kassenarztsitzes Bildung einer Gemeinschaftspraxis. Möglich ist auch die Weiterbildung zum FA für Allgemeinmedizin mit anschließender Kooperation.
Anfrageformular zu [Praxisangebote ] Ref.-Nr.: 23596
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